Der größte Teil der Fläche des Kirchspiels Lindern war bis zum Jahr 1816 nicht in privatem Eigentum, sondern stand der gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Die sogenannte "Mark" war aber nicht etwa "öffentlich" im heutigen Sinne, sondern wurde als Eigentum der Markgenossenschaften betrachtet - und die kannte strenge Regeln.